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Deutsche Firma, Mitarbeiter in Österreich – Lohnabrechnung, die hält.

Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter wohnt in Österreich und arbeitet von hier – im Homeoffice oder remote? Dann können österreichische Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und arbeitsrechtliche Pflichten entstehen. Wir klären Ihre konkrete Konstellation und richten die erforderliche österreichische Personalverrechnung samt Meldungen ein.

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Rechtslage

Wann Sie in Österreich abrechnen müssen

Sobald ein Mitarbeiter seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich hat, ist regelmäßig österreichisches Sozialversicherungsrecht anwendbar – unabhängig davon, dass der Arbeitgeber in Deutschland sitzt. Das bedeutet in der Regel: Anmeldung bei der ÖGK und laufende Beitragsabrechnung. Bei der Lohnsteuer ist die Lage differenzierter: Ein ausländischer Arbeitgeber ohne österreichische Betriebsstätte ist nicht automatisch zum Lohnsteuerabzug verpflichtet – möglich sind ein freiwilliger Lohnsteuerabzug oder die Veranlagung durch den Mitarbeiter, daneben können Meldepflichten bestehen. Bei Tätigkeit in mehreren Staaten gelten Sonderregeln – wir klären für Ihren konkreten Fall, was gilt.

Die drei Stolperfallen, die es teuer machen

1 · Sozialversicherung

Wer seinen gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich hat, unterliegt regelmäßig der österreichischen Sozialversicherung (ÖGK) – auch bei deutschem Arbeitgeber. Bei Tätigkeit in mehreren Staaten gelten Sonderregeln.

2 · Lohnsteuer

Für in Österreich ausgeübte Arbeit kann Steuerpflicht entstehen – ohne österreichische Betriebsstätte aber nicht automatisch ein Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Freiwilliger Abzug, Veranlagung und Meldepflichten gehören sauber geklärt.

3 · Betriebsstätten-Risiko

Ein dauerhaftes Homeoffice kann eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Wir weisen auf das Risiko hin und koordinieren die Prüfung mit Ihrem Steuerberater – bevor es teuer wird.

Leistungen

Das übernehmen wir für Sie

Wir klären, welche österreichischen Registrierungs-, Melde- und Abrechnungspflichten in Ihrem Fall bestehen, und übernehmen die erforderliche laufende Abwicklung: Ersteinschätzung (SV-Zuständigkeit, Lohnsteuer-Konstellation; bei Betriebsstättenfragen Koordination mit Ihrem Steuerberater bzw. einem spezialisierten Partner) · An- und Abmeldung bei der österreichischen Sozialversicherung · ggf. Beantragung und Abwicklung von A1 und ZS-QU1 · laufende monatliche Lohnverrechnung nach österreichischem Recht · Lohnzettel, Bankdatei (ELBA), Buchungs- und Auszahlungsjournal · laufende Beratung zu Änderungen (Arbeitstage, Umzug, Vertrag).

So läuft die Zusammenarbeit

1. Kostenloses Erstgespräch – wir verstehen Ihre Konstellation, skizzieren den Weg und schätzen den Aufwand. 2. Setup – Anmeldungen, Bescheinigungen, Stammdaten (120 €/Stunde, Schätzung vorab). 3. Monatliche Abrechnung – Sie liefern Änderungen, wir rechnen ab. Sie tätigen nur die Überweisungen.

FAQ

Deutsche Firma, Mitarbeiter in Österreich

Muss ich als deutsche Firma meinen Mitarbeiter in Österreich anmelden?

In der Regel ja, wenn der Mitarbeiter in Österreich wohnt und arbeitet und damit der österreichischen Sozialversicherung unterliegt. Die Anmeldung erfolgt bei der ÖGK. Wir übernehmen das.

Was ist die A1-Bescheinigung und brauche ich sie?

Die A1 dokumentiert, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist. Sie ist wichtig, um Doppelverbeitragung zu vermeiden. Wir kümmern uns um die Beantragung.

Entsteht durch das Homeoffice eine Betriebsstätte in Österreich?

Möglich – das hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Die Beurteilung ist eine steuerrechtliche Frage: Wir weisen auf mögliche Risiken hin und koordinieren die Prüfung mit Ihrem Steuerberater bzw. einem spezialisierten Partner.

Was kostet das?

Grundpauschale 25 € pro Monat plus 25 € je Abrechnung – für einen Mitarbeiter also 50 € pro Monat, alle laufenden Meldungen inklusive. Setup und Fallprüfung rechnen wir transparent mit 120 € pro Stunde ab, mit Schätzung vorab. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Für wen ist dieses Angebot – und für wen nicht?

Für Mitarbeitende mit Wohnsitz und Tätigkeit in Österreich, deren Arbeitgeber in Deutschland sitzt. Echte Grenzgänger oder Split-Fälle, bei denen ein wesentlicher Teil der Arbeit in Deutschland geleistet wird, sind komplexer – die prüfen wir individuell und binden bei Bedarf einen deutschen Steuer-/Payroll-Partner ein.

Sie wollen es richtig machen?

Ohne sich durch österreichisches SV- und Steuerrecht zu kämpfen: Wir übernehmen die Lohnabrechnung für Ihre Mitarbeiter in Österreich – sauber und fristgerecht.

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