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KI & Digitalisierung

KI in Human Resources: Anwendungsfälle, Datenschutz und der EU AI Act

Von Mag. Volker Schattel · Veröffentlicht am 29.06.2025 · Stand der Rechtslage: Juni 2025

Die Integration von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen bietet große Chancen: Prozesse werden automatisiert, Bewerberkommunikation beschleunigt, Mitarbeitende erhalten digitale Unterstützung auf Knopfdruck. Doch wo personenbezogene Daten im Spiel sind – und das ist im HR-Bereich immer der Fall – gelten strenge rechtliche Vorgaben. Neben der DSGVO reguliert der EU AI Act den Einsatz von KI-Systemen europaweit.

Typische Anwendungsfälle im HR

  • Automatisierte Bewerberkommunikation: Chatbots beantworten Fragen zu Stellenanzeigen, Compliance-Regeln oder Arbeitszeitmodellen – rund um die Uhr.
  • Onboarding- und Mitarbeiterassistenz: Neue Mitarbeitende erhalten per KI Antworten auf interne Fragen (Urlaubsregelung, Zeiterfassung, Kantine).
  • Dokumentenbasierte Auskunftssysteme: KI beantwortet Fragen auf Basis von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder KV-Regelungen.
  • Trainings- und Feedback-Simulationen: KI simuliert Mitarbeitergespräche oder gibt Feedback in der Führungskräfteentwicklung.

Datenschutz nach DSGVO

Der HR-Bereich verarbeitet besonders sensible Daten: personenbezogene (Name, Adresse, Lebenslauf), beschäftigungsbezogene (Verträge, Urlaubsanträge) und sensible Daten nach Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten, Gehaltsinformationen).

Die wichtigsten Pflichten: Transparenz (Art. 13 DSGVO – informieren, was verarbeitet wird), Datensparsamkeit (nur Notwendiges erfassen), Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dienstleistern und Vermeidung von US-Transfers ohne Absicherung.

EU AI Act: Was ändert sich?

Der EU AI Act ergänzt die DSGVO und kategorisiert KI-Systeme nach Risiko. Im HR-Kontext gelten viele Anwendungen als Hochrisiko-KI: KI zur Bewerberauswahl, zur Leistungsbeurteilung oder für Beförderungsentscheidungen.

Pflichten bei Hochrisiko-KI: Risikobewertung und Dokumentation, Human-in-the-loop (Entscheidungen müssen durch Menschen überprüfbar bleiben), Transparenzpflicht gegenüber Betroffenen, Sicherstellung der Datenqualität (keine diskriminierenden Trainingsdaten), Registrierung im EU-Datenbankverzeichnis.

Niedrigschwellige KI wie einfache Dokumenten-Chatbots („Wo finde ich die Urlaubsregelung?”) unterliegt nur leichten Transparenzpflichten. Kurz: Sobald KI in die Bewertung oder Auswahl von Menschen eingreift, gelten strenge Compliance-Anforderungen.

Tool-Auswahl: Worauf es ankommt

Bei gehosteten Chatbot-Lösungen trennt sich die Spreu vom Weizen an drei Fragen: EU-Hosting wählbar? Auftragsverarbeitungsvertrag möglich? Human-in-the-loop und Dokumentation vorgesehen? Viele populäre Tools (US-Server, keine AVV, keine menschliche Kontrolle) scheiden für den HR-Einsatz damit aus; nur wenige Anbieter erfüllen bei richtiger Konfiguration sowohl DSGVO- als auch AI-Act-Anforderungen. Der Markt ändert sich laufend – vor der Auswahl aktuell prüfen.

Die Alternative ist der Eigenbau mit Open-Source-Bausteinen (z. B. LangChain, LlamaIndex, Vektordatenbank plus API über eine EU-Region): vollständig EU-kontrollierte Datenhaltung, AI-Act-Pflichten über Logging und menschliche Prüfung abbildbar, DSGVO-konform mit AVV – bei laufenden Kosten ab etwa 15–30 €/Monat, dafür mittlerer bis hoher Einrichtungsaufwand. Ideal für Unternehmen mit sensiblen HR-Daten, die langfristig volle Kontrolle wollen.

Fazit

KI im HR-Bereich ist nicht nur technisch möglich, sondern bringt echte Vorteile – wenn der Einsatz verantwortungsvoll und rechtssicher erfolgt. DSGVO und AI Act setzen klare Leitplanken, die je nach Use-Case unterschiedlich streng sind: Für schnelle Lösungen eignet sich ein gehostetes Tool mit AVV und EU-Hosting, für maximale Kontrolle der Eigenbau mit EU-API. Wir unterstützen Sie gern bei der Einordnung Ihres konkreten Falls.

Mag. Volker Schattel

Über den Autor

Mag. Volker Schattel ist öffentlich bestellter Personalverrechner (Bilanzbuchhaltungsbehörde, 2024) mit über 20 Jahren Praxis in HR, Controlling und Payroll. Mit LohnLotsen betreut er österreichische Unternehmen vom ersten Mitarbeiter bis 100 – digital und persönlich.

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